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Lecturio Jura Magazin
Die Neuerungen im Verbraucherschutz, §§ 475 ff. BGB (seit 01.01.2022)
Durch die Umsetzung der Warenkaufrichtlinie sowie der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Breitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, kam es seit dem 01.01.2022 es zu mehreren Neuerungen im Verbraucherschutz gem. §§ 475 ff. BGB. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.
Lecturio Redaktion
·
19.02.2024
·
Inhalt
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Tipp:Es ist wichtig, dass du die neu eingeführten Normen aufmerksam liest. Die meisten Anforderungen werden ab dem 01.01.2022 im Gesetz stehen und sind weitestgehend selbsterklärend.
I. Ausschluss des § 442 BGB für den Verbrauchsgüterkauf
§ 475 Abs. 3 BGB wird ab dem 01.01.2022 bestimmen, dass§ 442 BGB nicht mehr auf denVerbrauchsgüterkaufanzuwendenist. Gemäß § 442 BGB besteht kein Mängelgewährleistungsrecht, wenn der Käufer beiVertragsschlussden Mangel kennt.
Diese Neuerung ist angesichts desneuen Sachmangelbegriffs in § 434 BGBfolgerichtig, da laut diesem sowohl die subjektiven als auch die objektiven Anforderungen an die Mängelfreiheit gewährleistet werden müssen. Wenn eine individuelle Vereinbarung für die Mangelfreiheit nicht ausreicht, kann dies erst recht nicht für die Kenntnis des Verbrauchers über den Sachmangel gelten.
II. Aufhebung der Weber/Putz Absätze, § 475 Abs. 4 und Abs. 5 BGB a.F.
Die bisherigenAbs. 4 und Abs. 5 des § 475 BGB a.F., welche auf der Weber/Putz Entscheidung beruhten,wurden aufgehoben.Darin wurde geregelt, dass es dem Verkäufer nicht erlaubt ist sowohl Nachbesserung als auch Nachlieferung unter der Berufung auf unverhältnismäßige Kosten zu verweigern.
Dies wurde jedoch in der neuen Warenkaufrechtlinie als nicht gerechtfertigt erachtet. Eine derartigeKompensation des Verbrauchersin den Fällen der Unverhältnismäßigkeit beider Arten derNacherfüllungwurde alsnicht erforderlich angesehen, weil dieser in den fraglichen Fällen vom Vertragzurücktreten oder den Kaufpreis mindernkann.
Aufgrund dessen wurden Abs. 4 und Abs. 5 aus dem BGB gestrichen
III. Sonderbestimmungen für Sachen mit digitalen Elementen, §§ 475b und 475c BGB
Die neu eingefügten§§ 475b und 475c BGBenthaltenSonderbestimmungen für Sachen mit digitalen Elementendie im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs erworben wurden.
Tipp:Zur Vertiefung siehe denArtikel über digitale Produkte, §§ 327 ff. BGB!
§ 475b BGB gilt für alle Sachen mit digitalen Elementen. § 475c BGB ist eine Vorschrift für Sachen mit digitalen Elementen, bei denen die digitalen Elemente dauerhaft über einen Zeitraum bereitgestellt werden. Die § 475b und § 475c ergänzen § 434 BGB in Bezug auf einen Sachmangel bei Sachen mit digitalen Inhalten.
Merke:
- Auf Sachen mitdigitalen Inhaltensind somit§ 434 BGBals auch§ 475b BGBanwendbar
- Auf Sachen mitdigitalen Inhalten, bei denen die digitalen Elementedauerhaft über einen Zeitraum bereitgestelltwerden, sind§434 BGBsowie§ 475b BGBund§ 475c BGBanwendbar
Der Begriff„Digitale Elemente“ist in§ 475b Abs. 1 BGB legal definiert:
Eine Sache mit digitalen Elementenist eine Sache, die in einer solchen Weise digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungenenthältoder mit ihnenverbundenist, dass sie ihreFunktionen ohnediese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungennicht erfüllen kann.
Abs. 2fasst die Voraussetzungen für dieMangelfreiheit einer Sache mit digitalen Elementenzusammen:
(2) Eine Sache mit digitalen Elementen istfrei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang densubjektiven Anforderungen, denobjektiven Anforderungen, denMontageanforderungenund in Bezug auf die digitalen Elemente denInstallationsanforderungenentspricht.
Wobei Abs. 3 im Weiteren alle subjektiven und Abs. 4 alle objektiven Anforderungen enthält.
IV. Verbraucherfreundliche Fristregelung, § 475d BGB
Bei Verbrauchergeschäften entfällt bzgl. der Geltendmachung vonSchadensersatzundRücktrittdas Erfordernis zur Fristsetzung der Nacherfüllung. In § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB heißt es:
(1) Der in § 323 Absatz 1 bestimmtenFristsetzung bedarf esabweichend von § 440nicht, wenn Nr.1: der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist,ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat
Somitbeginntbereitsmit der Mitteilung des Mangelsdurch den Verbraucher an den Unternehmer eine(fiktive) angemessene Frist zu laufen.
Die Auswirkungen dieser sind an einemBeispielbesser erkennbar:
Ein Kfz-Händler, der sich mit der Bearbeitung der Reklamation wegen eines überschaubaren Sachmangels zulange Zeit lässt, läuft Gefahr, dass er den Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des gebrauchten Pkw zurückzahlen muss.
V. Verjährungsbeginn, § 475e BGB
Schließlich werden durch§ 475e BGBSonderbestimmungen für dieVerjährungvon
Mängelansprüchen beim Kauf von Sachen mit digitalen Elementen eingeführt.
Gewährleistungsansprüche verjähren bei Sachen mit digitalen Elementengemäß § 475e Abs. 3 erst nach zwei Monaten nach dem erstmaligen Auftreten eines Mangels. Folglich verlängert sich beim Auftreten eines Mangels am letzten Tag die Gewährleistungsfrist.
(3) Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, sotritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von zwei Monatennach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.
Abweichende Vereinbarungen zu Ungunsten des Verbrauchers sind unzulässig.
Problematisch ist das insbesondere für den Unternehmer, da für ihn kaum nachprüfbar ist, wann der Mangel sich tatsächlich gezeigt hat.
Bitte ließ dir die § 475b bis § 475e BGB einmal im Gesetz durch!
VI. Verlängerung der Beweislastumkehr, § 477 BGB
Der § 477 BGB verlängert die Dauer derBeweislastumkehr von 6 Monate auf ein Jahr.
(1) Zeigt sichinnerhalb eines Jahres seit Gefahrübergangein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Sache,so wird vermutet, dass die Sache bereits beiGefahrübergangmangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.
VII. Fazit
Wichtig ist mitgenommen zu haben, dass§ 442 BGB nicht mehr auf den Verbrauchsgüterkauf anwendbarist sowie dieAbsätze zur Weber/Putz-Entscheidung aufgehobenwurden (§ 475 Abs. 4 und Abs. 5 BGB a.F.). Mit den §§ 475b ff. BGB wurdenneue Paragraphen in das Gesetz aufgrund des digitalen Elements(§§ 327 ff. BGB) eingefügt. Hierbei gilt eineverbraucherfreundliche Fristregelungin § 475d BGB sowie eineSonderbestimmung für die Verjährunggemäß § 475e BGB. Wichtig ist schließlich auch, dass sich dieBeweislastumkehr auf ein Jahrverlängert hat, § 477 BGB.
Tipp:In unseremStudio-Repetitoriumist die neue Rechtslage zum Kauf- und Verbraucherschutzrecht seit dem 01.02.2022 verfügbar.Melde Dich hier anundlasse Dir die Neuerungen Schritt für Schritt im Video erklären!
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B2B Award 2020/2021
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In der Rubrik Kundenservice deutscher Online-Kurs-Plattformen belegt Lecturio zum zweiten Mal in Folge den 1. Platz.
Simon Veiser
Simon Veiser beschäftigt sich seit 2010 nicht nur theoretisch mit IT Service Management und ITIL, sondern auch als leidenschaftlicher Berater und Trainer. In unterschiedlichsten Projekten definierte, implementierte und optimierte er erfolgreiche IT Service Management Systeme. Dabei unterstützte er das organisatorische Change Management als zentralen Erfolgsfaktor in IT-Projekten. Simon Veiser ist ausgebildeter Trainer (CompTIA CTT+) und absolvierte die Zertifizierungen zum ITIL v3 Expert und ITIL 4 Managing Professional.
Dr. Frank Stummer
Dr. Frank Stummer ist Gründer und CEO der Digital Forensics GmbH und seit vielen Jahren insbesondere im Bereich der forensischen Netzwerkverkehrsanalyse tätig. Er ist Mitgründer mehrerer Unternehmen im Hochtechnologiebereich, u.a. der ipoque GmbH und der Adyton Systems AG, die beide von einem Konzern akquiriert wurden, sowie der Rhebo GmbH, einem Unternehmen für IT-Sicherheit und Netzwerküberwachung im Bereich Industrie 4.0 und IoT. Zuvor arbeitete er als Unternehmensberater für internationale Großkonzerne. Frank Stummer studierte Betriebswirtschaft an der TU Bergakademie Freiberg und promovierte am Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung in Karlsruhe.
Sobair Barak
Sobair Barak hat einen Masterabschluss in Wirtschaftsingenieurwesen absolviert und hat sich anschließend an der Harvard Business School weitergebildet. Heute ist er in einer Management-Position tätig und hat bereits diverse berufliche Auszeichnungen erhalten. Es ist seine persönliche Mission, in seinen Kursen besonders praxisrelevantes Wissen zu vermitteln, welches im täglichen Arbeits- und Geschäftsalltag von Nutzen ist.
Wolfgang A. Erharter
Wolfgang A. Erharter ist Managementtrainer, Organisationsberater, Musiker und Buchautor. Er begleitet seit über 15 Jahren Unternehmen, Führungskräfte und Start-ups. Daneben hält er Vorträge auf Kongressen und Vorlesungen in MBA-Programmen. 2012 ist sein Buch „Kreativität gibt es nicht“ erschienen, in dem er mit gängigen Mythen aufräumt und seine „Logik des Schaffens“ darlegt. Seine Vorträge gestaltet er musikalisch mit seiner Geige.
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Holger Wöltje ist Diplom-Ingenieur (BA) für Informationstechnik und mehrfacher Bestseller-Autor. Seit 1996 hat er über 15.800 Anwendern in Seminaren und Work-shops geholfen, die moderne Technik produktiver einzusetzen. Seit 2001 ist Holger Wöltje selbstständiger Berater und Vortragsredner. Er unterstützt die Mitarbeiter von mittelständischen Firmen und Fortune-Global-500- sowie DAX-30-Unternehmen dabei, ihren Arbeitsstil zu optimieren und zeigt Outlook-, OneNote- und SharePoint-Nutzern, wie sie ihre Termine, Aufgaben und E-Mails in den Griff bekommen, alle wichtigen Infos immer elektronisch parat haben, im Team effektiv zusammenarbeiten, mit moderner Technik produktiver arbeiten und mehr Zeit für das Wesentliche gewinnen.
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Frank Eilers ist Keynote Speaker zu den Zukunftsthemen Digitale Transformation, Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit. Er betreibt seit mehreren Jahren den Podcast „Arbeitsphilosophen“ und übersetzt komplexe Zukunftsthemen für ein breites Publikum. Als ehemaliger Stand-up Comedian bringt Eilers eine ordentliche Portion Humor und Lockerheit mit. 2017 wurde er für seine Arbeit mit dem Coaching Award ausgezeichnet.
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Yasmin Kardi ist zertifizierter Scrum Master, Product Owner und Agile Coach und berät neben ihrer Rolle als Product Owner Teams und das höhere Management zu den Themen agile Methoden, Design Thinking, OKR, Scrum, hybrides Projektmanagement und Change Management.. Zu ihrer Kernkompetenz gehört es u.a. internationale Projekte auszusteuern, die sich vor allem auf Produkt-, Business Model Innovation und dem Aufbau von Sales-Strategien fokussieren.
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Leon Chaudhari ist ein gefragter Marketingexperte, Inhaber mehrerer Unternehmen im Kreativ- und E-Learning-Bereich und Trainer für Marketingagenturen, KMUs und Personal Brands. Er unterstützt seine Kunden vor allem in den Bereichen digitales Marketing, Unternehmensgründung, Kundenakquise, Automatisierung und Chat Bot Programmierung. Seit nun bereits sechs Jahren unterrichtet er online und gründete im Jahr 2017 die „MyTeachingHero“ Akademie.
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Als akkreditierter Trainer für PRINCE2® und weitere international anerkannte Methoden im Projekt- und Portfoliomanagement gibt Andreas Ellenberger seit Jahren sein Methodenwissen mit viel Bezug zur praktischen Umsetzung weiter. In seinen Präsenztrainings geht er konkret auf die Situation der Teilnehmer ein und erarbeitet gemeinsam Lösungsansätze für die eigene Praxis auf Basis der Theorie, um Nachhaltigkeit zu erreichen. Da ihm dies am Herzen liegt, steht er für Telefoncoachings und Prüfungen einzelner Unterlagen bzgl. der Anwendung gern zur Verfügung.
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Zach Davis ist studierter Betriebswirt und Experte für Zeitintelligenz und Zukunftsfähigkeit. Als Unternehmens-Coach hat er einen tiefen Einblick in über 80 verschiedene Branchen erhalten. Er wurde 2011 als Vortragsredner des Jahres ausgezeichnet und ist bis heute als Speaker gefragt. Außerdem ist Zach Davis Autor von acht Büchern und Gründer des Trainingsinstituts Peoplebuilding.
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Wladislaw Jachtchenko ist mehrfach ausgezeichneter Experte, TOP-Speaker in Europa und gefragter Business Coach. Er hält Vorträge, trainiert und coacht seit 2007 Politiker, Führungskräfte und Mitarbeiter namhafter Unternehmen wie Allianz, BMW, Pro7, Westwing, 3M und viele andere – sowohl offline in Präsenztrainings als auch online in seiner Argumentorik Online-Akademie mit bereits über 52.000 Teilnehmern. Er vermittelt seinen Kunden nicht nur Tools professioneller Rhetorik, sondern auch effektive Überzeugungstechniken, Methoden für erfolgreiches Verhandeln, professionelles Konfliktmanagement und Techniken für effektives Leadership.
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Alexander Plath ist seit über 30 Jahren im Verkauf und Vertrieb aktiv und hat in dieser Zeit alle Stationen vom Verkäufer bis zum Direktor Vertrieb Ausland und Mediensprecher eines multinationalen Unternehmens durchlaufen. Seit mehr als 20 Jahren coacht er Führungskräfte und Verkäufer*innen und ist ein gefragter Trainer und Referent im In- und Ausland, der vor allem mit hoher Praxisnähe, Humor und Begeisterung überzeugt.